Elterninformation

 

In der Musikalischen Früherziehung und Grundausbildung haben die Kinder durch regelmäßigen Besuch viel musikalische Erfahrungen in einer großen Gruppe erleben können. Ihr Kind möchte nun weiter machen und ist sicher schon gespannt darauf, bald auf dem Instrument anfangen zu können.

 

Engagierte Lehrkräfte

Die Lehrkräfte geben sich Mühe, die schöne Stimmung beim Musizieren auch dann nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, wenn den Kindern bewusst wird, dass der Weg zum Musizieren gelegentlich hügelig ist.

 

Aufmerksam begleiten

Ihr Kind braucht das Gefühl, dass auch die häusliche Umwelt das langsame Wachsen der instrumentalen Fertigkeiten liebevoll begleitet. Es wird schneller auf dem Instrument vorwärts kommen, wenn wenigstens ein Elternteil Geduld und Mühe aufbringt, die kleinen Fortschritte, die ein Anfänger macht, bewusst mitzuerleben und sich daran zu freuen.

 

Üben lernen - wie Eltern helfen können

Das Erlernen des Instrumentes beinhaltet auch das Erlernen des Übens selbst. Dies schaffen insbesondere junge Kinder nur mit Ihrer Hilfe. Die Musikschule bietet auf den regelmäßig stattfindenden Elternabenden der Neuanfänger Unterstützung und Beratung. Dabei geht es um folgende Themen:

  • Gehen Sie die Hausaufgaben der Kinder gemeinsam durch.
  • Fragen Sie die Lehrkraft, wie Sie Ihr Kind unterstützen können. Fragen Sie auch, wenn Sie nur etwas wissen möchten – die Lehrkräfte geben Ihnen gerne Auskunft.
  • Loben Sie Ihr Kind auch für kleine Lernerfolge – der Anfang am Instrument ist nicht immer leicht.
  • Keine Angst vor dem Notenlesen, die Kinder spielen anfangs oft kleine Melodien, so dass Sie nach Gehör feststellen können, ob Ihr Kind richtig gespielt hat.
  • Bauen Sie das Üben als festen Termin in den Tagesablauf ein. Ein Tipp: machen Sie anfangs möglichst keine Ausnahmen bei der Einhaltung der Übezeiten. Die Übezeiten sind altersabhängig: Für den Anfang reichen je nach Alter 15-20 Minuten täglich. Ab dem zweiten Jahr sind dann schon 20-30 Minuten sinnvoll. (Mehr schadet natürlich auch nicht.)
  • Denken Sie bei der Planung von Familienaktivitäten auch an die Übezeit der Kinder. Wenn Sie die Übezeit “leichtfertig” für Ausflug oder Einkauf opfern, können die Kinder zuverlässiges Üben nicht erlernen.
  • Ermöglichen Sie den Kindern von Anfang an den zweiten Musikschultag in “Fit for Music” oder im Ensemble oder Kinderchor.

 

Viel Spaß und gutes Gelingen!


Erkrankte Lehrkräfte

Die Musikschule hat zur Zeit ca. 65 Lehrkräfte, die mit den unterschiedlichsten Stundendeputaten an der Musikschule beschäftigt sind. Wie in jedem Betrieb kommt es auch in der Musikschule vor, dass Lehrkräfte aus gesundheitlichen oder schulischen Gründen den Unterricht nicht erteilen können. Die ausgefallenen Stunden können von den Lehrkräften in der Regel nicht nachgeholt werden. 
Fällt Unterricht aus privaten Gründen der Lehrkraft aus, muß er in jedem Fall vor- oder nachgegeben werden.

 

Gebührenerstattung
Gemäß der Gebührensatzung werden Gebühren erstattet, wenn der Unterricht viermal im Kalenderjahr durch Verschulden der Musikschule ausgefallen ist – dies geschieht ohne dass es beantragt werden muss. Sie erhalten einen korrigierten Gebührenbescheid. Bitte halten Sie nicht eigenmächtig Gebühren zurück, sondern warten den neuen, korrigierten Gebührenbescheid ab.

 

kontinuierlicher Unterricht
Trotz aller Regelungen ist Unzufriedenheit wegen ausfallenden Unterrichts manchmal nicht zu vermeiden. Die Musikschule ist sich im Klaren darüber, dass Kontinuität eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Unterrichtserfolg ist. Das Bemühen, den Unterricht regelmäßig stattfinden zu lassen, steht für die Musikschule selbstverständlich im Vordergrund.

 

Warum wird nicht für jede ausgefallene Stunde die Gebühr erstattet? 
Die Gebührensatzung sieht dies aus guten Gründen nicht vor. Ein Grund hierfür ist, dass erkrankte Lehrkräfte von der Stadt sechs Wochen lang ihr normales Gehalt weiterbezahlt bekommen. Dieser Umstand ist in die Gebühren eingerechnet. Wenn also jede ausgefallene Stunde erstattet würde, müssten die Gebühren insgesamt angehoben werden, um ein „Polster“ für die Erstattung von Einzelstunden zurückzulegen. Hinzu käme ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand für diese Verrechnungen, der ebenfalls über erhöhte Gebühren aufzufangen wäre. 

 

Warum gibt es keine Vertretungslehrkräfte?

Dies hat mehrere Gründe. 

  • Fachlich gesehen ist Musikunterricht sehr eng an die Person der Lehrkraft gebunden, so dass ein kurzfristiger Vertretungsunterricht nicht sinnvoll ist. Schüler und Lehrer brauchen Zeit, um sich aufeinander einzustellen.
  • Die Lehrkräfte der Musikschule sind voll ausgelastet und haben somit keine Zeit für zusätzlichen Unterricht. Es müssten also für jedes Instrumentalfach Sprin-gerlehrkräfte eingestellt werden, die dann einspringen, wenn eine Lehrkraft erkrankt ist, sonst aber nichts zu tun hätten. Dieses reine Vorhalten von Springerlehrkräften wäre mit sehr hohen Kosten verbunden, die die Gebühren insgesamt (noch mehr) steigen lassen würden. Bei langer und schwerer Erkrankung von Lehrkräften hat die Musikschule hingegen bisher durch Einstellung von Ersatzlehrkräften stets für Unterricht sorgen können.

Elternvertretung

Die Musikschule verfügt über eine Elternpflegschaft sowie eine Schulkonferenz.

Für Fragen, die Sie gerne mit der Elternschaft besprechen möchten, können Sie die Elternvertretung einfach kontaktieren,
per email an Elternschaft der Musikschule (eltern@musikschule-leverkusen.de)

 

Die Elternvertreter*innen sind:

  • Lino Dias
  • Christina Goos
  • Irene Hammermeyer
  • Janet Hovorka 
  • Kornelia Huniar 
  • Guido Niesen
  • Simone Rolf 
  • Daniela Schallweg
  • Melanie Winter 

 

Regelung zur Schulmitwirkung  (Download einer PDF Datei)